Der Baubeginn


Vor Baubeginn und während der Bauzeit müssen Sie viele Punkte beachten. 

Nachfolgend eine Checkliste mit einer Auswahl der wichtigsten Maßnahmen und Merkpunkten:

 die Finanzierung muß gesichert sein

 Klären Sie die Zugänglichkeit des Grundstücks

 Informieren Sie rechtzeitig die betroffenen Nachbarn

 Sorgen Sie unbedingt dafür, daß die Baugenehmigung und alle notwendigen bautechnischen Nachweise wie die
   statische Berechnung, die Nachweise zum Schall-, Wärme- und Brandschutz erstellt wurden und ggf. auf der
   Baustelle vorliegen

 Klären Sie unbedingt den korrekten Grenzverlauf des Grundstücks. Fehlen Grenzmarkierungen ist eine
   Grenzfeststellung oder -wiederherstellung durch das zuständige Vermessungsamt oder einen
   Vermessungsingenieur ratsam

 lassen Sie von der Baufirma ein Schnurgerüst mit Festlegung der Höhenlage aufstellen und,
   falls gefordert von der Genehmigungsbehörde abnehmen

 Senden Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Baubeginnsanzeige an die Genehmigungsbehörde
   (auch beim Freistellungsverfahren)

 Sorgen Sie für die notwendigen Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom oder beauftragen Sie die Baufirma damit

 Klären Sie den Verlauf von Leitungen auf dem Grundstück (Gas, Wasser, Kanal, Elektro, Telefon),
   damit keine Beschädigungen z.B. durch die Aushhubarbeiten entstehen können.

 Seit 1.7.1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft. Sie müssen unter Umständen einen Sicherheitskoordinator
   benennen und den  Baubeginn dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt melden. Informieren Sie sich bitte hierzu
   unbedingt.

 Während der Bauzeit sind verschiedene Abnahmen zu beantragen bzw Meldungen an die Genehmigungsbehörde
   zu senden:

 Der zuständige Bezirkskaminkehrer muß sowohl den Rohbau als auch die Fertigstellung des Kamins und der
   Feuerungsanlagen abnehmen und bestätigen – rechtzeitig beantragen

 Die Rohbaufertigstellungsanzeige ist rechtzeitig an die Genehmigungsbehörde zu senden

 Die Anschlußanträge für Gas, Wasser, Kanal, Strom und Telefon sind rechtzeitig zu stellen und mit den
   zuständigen Institutionen die Anschlußmöglichkeiten und der zeitliche Ablauf des Anschlusses zu klären

 Die Baufertigstellung ist der Genehmigungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen.

 Sorgen Sie dafür, daß ein Bauschild mit den notwendigen Angaben an geeigneter Stelle aufgehängt wird

 Sorgen Sie dafür, daß die Sicherheit auf der Baustelle sowohl für die Arbeiter als auch für Sie selbst oder
   Außenstehende gewährleistet ist (Sicherung der Baugrube, Abdecken von Schächten und Öffnungen, Verschließen
   der Baustelle, Standsicherheit und Absturzsicherung von Gerüsten)